Wolff: Unterschied zwischen den Versionen
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*Christian Wolff, Hauptvertreter des deutschen philosophischen Rationalismus und Professor in Halle, veröffentlicht 1712 seine "Vernünftigen Gedanken von den Kräften des menschlichen Verstandes und ihrem richtigen Gebrauch in Erkenntnis der Wahrheit"<ref>Gerlinde Schlenker: Geschichte Sachsen-Anhalts in Daten, S. 130</ref> | *Christian Wolff, Hauptvertreter des deutschen philosophischen Rationalismus und Professor in Halle, veröffentlicht 1712 seine "Vernünftigen Gedanken von den Kräften des menschlichen Verstandes und ihrem richtigen Gebrauch in Erkenntnis der Wahrheit"<ref>Gerlinde Schlenker: Geschichte Sachsen-Anhalts in Daten, S. 130</ref> | ||
− | * Durch Kabinettsorder verbietet Friedrich Wilhelm I. den Verkauf und die Benutzung der Schriften Christian Wolffs bei Karrenstrafe.<ref>Gerlinde Schlenker: Geschichte Sachsen-Anhalts in Daten, S. 134</ref> | + | *König Friedrich Wilhelm I. erläßt einen Befehl, wonach Professor Christian Wolff von der Universität Halle abgesetzt und bei Androhung des Stranges angewiesen wird, Preußen innerhalb von 48 Stunden zu verlassen.<ref>Gerlinde Schlenker: Geschichte Sachsen-Anhalts in Daten, S. 133</ref> |
+ | *Durch Kabinettsorder verbietet Friedrich Wilhelm I. 1727 den Verkauf und die Benutzung der Schriften Christian Wolffs bei Karrenstrafe.<ref>Gerlinde Schlenker: Geschichte Sachsen-Anhalts in Daten, S. 134</ref> | ||
+ | *König Friedrich II. übernimmt 1740 die Regierungsgeschäfte in Preußen und ruft noch im selben Jahr Christian Wolff an die Universität Halle zurück.<ref>Gerlinde Schlenker: Geschichte Sachsen-Anhalts in Daten, S. 137</ref> | ||
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Version vom 11. Juli 2015, 21:40 Uhr
- Christian Wolff, Hauptvertreter des deutschen philosophischen Rationalismus und Professor in Halle, veröffentlicht 1712 seine "Vernünftigen Gedanken von den Kräften des menschlichen Verstandes und ihrem richtigen Gebrauch in Erkenntnis der Wahrheit"[1]
- König Friedrich Wilhelm I. erläßt einen Befehl, wonach Professor Christian Wolff von der Universität Halle abgesetzt und bei Androhung des Stranges angewiesen wird, Preußen innerhalb von 48 Stunden zu verlassen.[2]
- Durch Kabinettsorder verbietet Friedrich Wilhelm I. 1727 den Verkauf und die Benutzung der Schriften Christian Wolffs bei Karrenstrafe.[3]
- König Friedrich II. übernimmt 1740 die Regierungsgeschäfte in Preußen und ruft noch im selben Jahr Christian Wolff an die Universität Halle zurück.[4]